An unserer Schule haben wir ein Sicherheitskonzept entwickelt, um unseren Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit zu bieten.
Um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, ist die Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, vom Kollegium, von den Eltern und von weiteren zuständigen Institutionen dringend erforderlich.
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Aspekte unseres Sicherheitskonzeptes.
Sicherheit auf dem Schulweg
Der Schulweg birgt für unsere Schüler ständige Sicherheitsrisiken - im Bereich der Verkehrssicherheit und im Bereich der Gefährdung durch fremde Personen. Unsere
Sicherheitserziehung für den Schulweg:
Regelmäßige Belehrung über das Verhalten im Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer.
Bereits bei der Einschulung und nachfolgend zu Beginn eines neuen Schuljahres erfassen wir die über die Privatadresse hinausreichende Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten. Dabei werden sowohl private Telefonnummern, telefonische Erreichbarkeit am Arbeitsplatz, evtl. Handynummer oder zusätzliche erreichbare Betreuungspersonen abgefragt und sowohl dem Klassenlehrer wie auch dem Sekretariat zur Verfügung gestellt. So ist für den Bedarfsfall eine schnelle Benachrichtigung seitens der Schule möglich. Ebenfalls müssen der Schule bei geschiedenen Eltern eindeutig das Sorgerecht und das Auskunftsrecht über das Kind bekannt sein.
Allen Eltern ist die Rufnummer, die Faxnummer oder E-mail-Adresse der Schule bekannt.
Über alle wichtigen Veränderungen im Schulalltag werden die Eltern rechtzeitig über die Klassenlehrer per Eintrag ins Hausaufgabenheft oder über Elternbriefe der Schulleitung informiert. Dabei hat sich die Einführung der sog. "Wichtigmappe", die jeder Schüler in gleicher Form besitzt, bewährt.
Jeder Erziehungsberechtigte wurde dazu aufgefordert, sich regelmäßig und selbstständig über wichtige Informationen darin in Kenntnis zu setzen. Grundlegende Informationen werden den Eltern zur Gegenzeichnung vorgelegt.
Verhalten im Krankheitsfall
Die Eltern werden ausreichend über ihre Pflicht, jedes Fehlen ihrer Kinder umgehend vor Unterrichtsbeginn der Schule anzuzeigen, aufgeklärt.
Die Entschuldigung kann telefonisch (auch auf Anrufbeantworter) oder schriftlich erfolgen.
Arztbesuche sind schriftlich nachzuweisen.
Bei längerer Krankheit (5 Tage) ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Bei Vorliegen einer Krankheit im Sinne des "Bundes-Seuchengesetzes" ist dies der Schule unverzüglich zur Einleitung weiterer Maßnahmen anzuzeigen.
Ist die Entschuldigung eines Kindes nicht pünktlich bis zum Unterrichtsbeginn erfolgt, zeigt der Klassenlehrer/Fachlehrer nach Eintrag in das Klassenbuch dies bei der Schulleitung an. Diese setzt sich sofort mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung. Sind diese unter keiner der angegebenen Adressen bzw. Telefonnummern erreichbar, ist umgehend die Polizei einzuschalten, um das entschuldigte Fehlen zu überprüfen. Die Eltern sind daraufhin auf ihre Aufsichtspflicht hinzuweisen.
Sollte ein Kind während des Unterrichtes erkranken oder ein Schulunfall vorliegen und deshalb den Unterricht verlassen müssen, verständigt die Schule die Eltern und bittet um Abholung des Kindes. Sollte dies nicht möglich sein, muss entsprechende Erste-Hilfe und notfalls ärztliche Versorgung des Kindes durch die Schule gewährleistet werden.
Verhalten bei Unterrichtsausfall und/oder Stundenplanänderungen
Durch den Ausfall einer Lehrkraft kann es zu unvorhersehbaren Veränderungen im Stundenplan kommen. In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
Die Eltern werden persönlich benachrichtigt.
Kein Schüler darf ohne Nachfrage allein nach Hause entlassen werden.
Eine Mitführung in einer anderen Klasse muss gegebenenfalls gewährleistet werden.
Nach Absprache kann das Kind evtl. auch in der Mittagsbetreuung bis zum regulären Unterrichtsende betreut werden.
Eine persönliche Abholung durch die Eltern erfolgt nur unter Benachrichtung der aufsichtsführenden Lehrkraft.
Bei vorhersehbaren Stundenplanänderungen sind die Eltern über eine rechtzeitige Mitteilung in der "WICHTIGMAPPE" oder das Hausaufgabenheft davon in Kenntnis zu setzen.
Sicherheitsverhalten und Sicherheitserziehung
Das Sicherheitsverhalten in der Schule wird ständig in pädagogisch verantwortlichem Rahmen unterrichtlich behandelt und trainiert. Die Sicherheitserziehung findet in vielen Bereichen statt. Alle Schüler werden über das richtige Verhalten im Brand- und Katastrophenfalle informiert; Evakuierungsmaß-nahmen trainiert. Zur Sicherheitserziehung gehören aber auch wichtige soziale Lernziele, die als Unterrichtsprinzip Einzug finden:
Die Erstellung von Klassenregeln und deren Training.
Die Erstellung einer aktuellen Schulordnung und deren Training.
Das Erlangen von ICH- und DU-Kompetenz im Sinne einer Sozialerziehung, die die eigene Rolle der Schüler immer in Abhängigkeit sieht von ihrer Umgebung und die dazu führt, dass Kinder besser mit Konflikten untereinander umgehen.
Kompetenztraining in Umgang mit Erwachsenen zum Schutz vor Belästigung und sexuellem Missbrauch.