Grundschule Coburg-Neuses

Friedrich-Rückert-Str. 47
96450 Coburg-Neuses

Telefon: 09561 - 895970

Unser Sekretariat ist erreichbar:
Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr - 10:00 Uhr

sekretariat@gs-neuses.coburg.de

ElternINFO Einschulung

Schulpflicht - Welche Kinder werden am 12.09.2017 eingeschult?

normal schulpflichtig:

Alle Kinder, die bis 30.9.2017 ihren 6. Geburtstag feiern, müssen eingeschult werden.

auf Antrag schulpflichtig:

Kinder, die im Zeitraum vom 1.10. bis 31.12.2017 ihren 6. Geburtstag feiern, können eingeschult werden, wenn die Eltern das wünschen.

auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig:

Kinder, die nach dem 1.1.2018 ihren 6. Geburtstag feiern, können eingeschult werden, wenn die Eltern das wünschen und ein Schulpsychologe ein positives Gutachten erstellt.

Korridor

Die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen wie alle anderen Kinder. Die Eltern teilen der Schule schriftlich mit, ob sie Ihr Kind bereits zum kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr Einschulen wollen.

Sprengelpflicht - In welche Schule kommt mein Kind?

Sie erhalten ein Informationsschreiben zur Einschulung von der Schule Ihres Kindes spätestens im Januar. Sie werden von dieser Schule auch zur Schuleinschreibung eingeladen.

Schulsprengelsuche im Internet

Schuleinschreibung - Was muss ich mitbringen?

Die Schuleinschreibungen finden  im  März statt. Ihr Kind muss zur Schuleinschreibung mitkommen.

Sie melden Ihr Kind im Sekretariat an und Ihr Kind erlebt eine Schulstunde im Klassenzimmer. Die Lehrer lernen so Ihr Kind kennen und sehen, ob es fähig ist in die Schule zu gehen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit zur Schuleinschreibung:

  • Stammbuch mit Geburtsurkunde,
  • Taufschein,
  • Eventuell Negativbescheinigung,
  • Anmeldeformular der Schule,
  • Informationszettel der Kindertagesstätte.

Zurückstellungen - Ich möchte mein Kind noch nicht einschulen!

Über Zurückstellungen entscheidet alleine die Schulleitung. Eltern müssen zum Einschulungstermin in die Schule kommen und ihr Kind anmelden. Erst ein angemeldetes Kind kann von der Schulleitung zurückgestellt werden.

Eltern müssen ihren Wunsch auf Zurückstellung vor der Schulleitung begründen.

Die Schulleitung prüft, ob das Kind den Unterricht in der 1. Klasse verstehen kann. Dazu braucht das Kind Denkfähigkeit, Konzentration, Lernbereitschaft, muss mit anderen Menschen zurechtkommen und sich gut in die Klasse einfügen.

In einem Gespräch werden den Eltern die Möglichkeiten für die Förderung Ihres Kindes aufgezeigt.

Eltern können sich bei Einschulungsfragen an die schulischen Beratungsfachkräfte wenden.

Bei vermutetem und festgestelltem Förderbedarf: Mobiler sonderpädagogischer Dienst (MSD) und/oder Unabhängige Schulberatung Coburg: www.schulberatung-inklusiv-coburg.de.

Gastschulverhältnis - Was ist das?

Wenn anstelle der Sprengelschule eine andere Grundschule besucht werden soll, müssen Sie das beim Schulamt beantragen. Sie müssen ausführlich begründen, warum Sie Ihr Kind an einer anderen Schule anmelden wollen.

 Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses 

Weitere Informationen